Bereits 1956 wurde in Baden-Württemberg der Bau eines
AKW geplant. Die Gemeinde Obrigheim
unter ihrem damaligen Bürgermeister Ertl bemühte sich sehr intensiv
um den Standort dieser Anlage. Die Planungsgesellschaft für das AKW beschloß
1962, Angebote für den Bau des AKW bei den Firmen AEG
und Siemens-Schuckert-Werke
(SSW) einzuholen; den Zuschlag erhielt SSW. 1964 wurde als Nachfolgerin der
Planungsgesellschaft die Kernkraftwerk Obrigheim GmbH (KWO) gegründet.
Die KWO GmbH beantragte Im Juli 1964 die Genehmigung für Bau und Betrieb
eines Atomkraftwerks. Das Atomgesetz bestimmt, daß vor Genehmigung einer
Atomanlage die Planungsunterlagen öffentlich bekannt zu machen sind. Dies
geschah am 2.9.1964; die Unterlagen wurden 8 Wochen lang öffentlich ausgelegt.
Wichtigster Bestandteil der ausgelegten Unterlagen war der Sicherheitsbericht.
Er enthält z.B. Angaben über die
- Wandstärke des Reaktordruckbehälters,
- die Leistung,
- die Abgabe radioaktiver Substanzen,
- die Menge des Betriebsstoffs Uran
- etc.,
Damit sollen die BürgerInnen prüfen können, ob die geplante
Anlage ihre Sicherheit gefährdet, insbesondere das Grundrecht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit. Gegen die Pläne erhoben einige BürgerInnen
und Gemeinden Einsprüche, die jedoch die eigentliche Sicherheitsproblematik
kaum berührten. Wie auch sollten die Bürgerinnen die Sicherheit
des geplanten KWO beurteilen können, wenn sogar ein
Prof. Maier-Leibnitz als Gutachter sagt (22.2.1965):
"Hier ist ein Verfahren gewählt worden, nach dem versucht wird, im
Sicherheitsbericht nur ein Minimum von Angaben zu machen, um formal
den Forderungen zu genügen, wo aber eine so große Menge von Einzelangaben
verschwiegen wird, daß [...] der Sicherheitsbericht nicht als Grundlage
für die Beurteilung der Reaktorsicherheit verwendet werden kann."
Die genannten Einsprüche der BürgerInnen konnten also von den Behörden
und der KWO GmbH beim Erörterungstermin am 16.10.1964 leicht vom Tisch gewischt
werden.
Schon bald war der Sicherheitsbericht Makulatur.
In einer Besprechung am 27.11.1964 zwischen Herren der SSW und den Klöckner-Werken
AG wurde ohne Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt:
- Der Innenraum des RDB, in dem die Uran-Brennelemente untergebracht
werden, wird vergrößert, damit der Reaktor eine höhere Leistung
erzeugt.
Es ist offenkundig, daß durch solche Manipulationen die Sicherheit eines AKW
an entscheidender Stelle dezimiert wird.
Auch in der Folgezeit kam es zu zahlreichen Änderungen an Bauteilen
der KWO-Anlage, die aber geheimgehalten wurden.
Die Bevölkerung und - zumindest teilweise - die Genehmigungsbehörden wurden
also schon in der Planungsphase im Unklaren gelassen, was in Obrigheim gebaut
werden soll und, schlimmer noch, welche Sicherheitsprobleme die geplante Anlage
beinhaltet. Auf diesem Hintergrund wird verständlich, was die Zeitschrift
Atomwirtschaft 1981 schrieb:
"Das Kernkraftwerk Obrigheim ... stellte den ersten Druckwasserreaktor
der 2. Generation dar..."; jedoch erst "...das Kernkraftwerk
Stade, Baubeginn im März 1968, realisiert als Prototyp heutige Sicherheitstechnik
...".
Es läßt sich nicht leugnen: In Obrigheim wurde bewußt ein AKW gebaut und bis
heute betrieben, das von Anfang an erhebliche Sicherheitsdefizite aufwies.
Am Beispiel der Wandstärke des Reaktordruckbehälters (RDB) lässt
sich zeigen, welche Differenzen zwischen Planung, Errichtung und Genehmigung
der KWO Anlage bestehen. Laut Sicherheitsbericht 1964/65, Errichtungs-Gutachten
des TÜV Baden vom August 1966 und anderen Unterlagen war eine Wandstärke
des RDB von 19,0cm vorgesehen. So ist dem TÜV - Gutachten eine Wandstärke
von 19,0 cm bei einem Innendurchmesser von 3,25m und einer Gesamthöhe
von 9,48m zu entnehmen. Die Fa. Siemens, die an der Errichtung
des KWO maßgebend beteiligt war und bis heute als Mitinhaberin
firmiert, korrigierte die Werte in einer Stellungnahme an KWO 3.1.67 und gab
als neue Maße an: Wanddicke 16,0cm, Innendurchmesser 3,27m und Gesamthöhe
9,565m. KWO leitete dieses Schreiben an den TÜV Baden weiter, der es
am 11.1.1967 dem TÜV Rheinland übermittelte; im Begleitschreiben
des TÜV Baden hieß es:
"Heute erhielten wir vom Kernkraftwerk Obrigheim eine weitere Stellungnahme
der Siemens-Schuckert-Werke zu unserem obigen Gutachten. Wie uns mitgeteilt
wurde hat Siemens diese Stellungnahme ausschließlich an uns gesandt, also
nicht den Ministerien zur Kenntnis gebracht."
Mit anderen Worten: Die Maßänderungen des RDB wurden auch
gegenüber den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden bewußt
verheimlicht.
Es ist eine heute noch gültige Vorschrift, daß alle Maßzeichnungen,
Fertigungsuntertagen und andere Spezifikationen eines Atomkraftwerks vor Beginn
der Herstellung überprüft werden müssen, im allgemeinen durch
den zuständigen TÜV.
Die Prüfung dieser Unterlagen über den RDB erfolgte jedoch erst
im Juli 1966, als der RDB bereits hergestellt war. Für die Überprüfungen
der zulässigen Grenzen der Beanspruchung des fertigen RDB war amerikanischen
Standard (ASME-Code)
vorgegeben. Statt dessen wurden die Grenzbeanspruchungen nach der deutschen
Dampfkesselverordnung
ermittelt, die viel niedrigere Anforderungen stellt.
Am 17.4.1967 erlaubte das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
mit der 1. Teilerrichtungsgenehmigung den Einbau des Reaktordruckbehälters
und der dazugehörigen Bauteile. Gemäß Genehmigungsbescheid
waren der Sicherheitsbericht von 1964/65 und das TÜV-Gutachten vom August
1966 Bestandteil der Genehmigung.
Genehmigt wurde also
nur der Einbau eines RDB mit den alten, im Sicherheitsbericht
und im TÜV-Gutachten angegebenen Maßen - also der dickeren Wandung.
Die neuen Maße waren den Behörden gar nicht bekannt:
sie wurden ja auch, wie beschrieben, verheimlicht. Eingebaut wurde aber ein
RDB mit den neuen und zu keinem Zeitpunkt genehmigten Maßen.
Solche Diskrepanzen betreffen leider nicht nur den Reaktodruckbehälter.
Auch bei vielen anderen Bauelementen entsprechen die tatsächlichen Daten
nicht den einst genehmigten Daten. Es würde jedoch zu weit führen
dies im einzelnen aufzuführen.