| 1. | Die Gesamtanlage KWO ist gegen Angriffe von außen mit konventionellen Waffen bzw. einen gezielten Flugzeugangriff nicht geschützt. |
| 2. | Wegen der baulichen Gestaltung und geographischen Lage ist ein Schutz des KWO gegen Angriffe von außen nicht möglich. |
| 3. | Eine intensive Bewachung der gefährdeten Anlage findet nicht statt. |
| 4. | Staaten, in denen AKW betrieben werden, können sich gegen Angriffe von außen nicht schützen, sie sind nicht verteidigungsfähig. |
Ad 1:
Bereits am 27. 3. 1995 veröffentlichte DER SPIEGEL (13/1995) ein Interview
mit dem Präsidenten der Forschungsgruppe "
Forecasting
International" (Arlington/USA) Marvin J. Cetron. Die Forschungsgruppe
stellte im Juni 1993 die Untersuchung "Terrorism
2000" vor, in der für die Zukunft schwerste terroristische Angriffe
vorausgesagt wurden. In entsetzlicher Weise hat sich diese Voraussage bewahrheitet.
Bei der Erörterung der Einwendungen gegen die Inbetriebnahme eines Zwischenlagers
im KWO Anfang Nov. 1995 brachte der Einwender Dr. Sieber den Bericht "Terrorism
2000" zur Sprache, vor allem die Tatsache, dass das KWO, insbesondere die
Reaktorkuppel, auch Angriffen mit modernen konventionellen Waffen nicht wiederstehen
könne. Dem stimmte der damalige Verhandlungsleiter Ltd. Ministerialrat
Blickle zu. "Da haben Sie sicher recht. Es gibt sicher Waffen, gegen
die auch eine solche Betonwand nicht schützt. Es gibt panzerbrechende Waffen
und betonbrechende Waffen, rechnet man im allgemeinen nicht zu den terroristischen
Waffen...."
(Wortprot. S. 532).
Ad 2:
Bei der genannten Erörterung wurde auch das Thema Flugzeugabsturz diskutiert.
Dabei wurde klar, dass die 60 cm dicke Betonkuppel lediglich einer Flugzeuglast
vom Gewicht des Starfighters widerstehen könnte, nicht aber Maschinen vom
Typ Phantom oder Tornado. Des weiteren wurde klar, dass auch das Dach des Notstandsgebäudes
nicht besser abgesichert ist als die Reaktorkuppel, obwohl das Notstandsgebäude
erst errichtet wurde, als die schwereren Flugzeugtypen (Phantom) schon verwendet
wurden. Der damalige technische Direktor des KWO Herr Pickel musste zugeben
(Wortprot. S. 339), dass direkt unter dem Dach des Notstandsgebäudes die
Frischdampf-Armaturenstation eingebaut ist, die für die Funktion des Notstandsystems
wesentliche Bedeutung hat.
Im Zusammenhang mit dem Thema Flugzeugabsturz wurde seitens der Einwender auch
auf das Problem Flächenbrand nach Flugzeugabsturz vorgetragen. Betreiber
und Genehmigungsbehörde sahen hierin keine Gefahren, die nicht beherrschbar
wären (Wortprot. S. 81). Der Brand des Kerosins nach der Explosion der
Flugzeuge in New York und Washington zeigte, dass
- der immensen Hitze (> 1000 °C) kein Baumaterial widerstehen kann und
sogar Baustahl schmilzt,
- wegen der Strahlungswärme die Feuerwehr den Brand nicht bekämpfen
kann.
Die geographische Lage der Anlage KWO ist für Angriffe mit Flugzeugen nahezu
ideal. KWO liegt im Neckartal, das hier schwach eingeschnitten ist, etwa 140
m über N.N. . Das Gelände der Anlage beginnt in etwa 250 m Entfernung
vom Neckar und liegt auf einem etwa 2,8 x 1,6 km großen, ebenen Schwemmland.
Die höchsten Erhebungen der Umgebung erreichen in einer Entfernung zum
KWO von 2,5 - 3 km 300-350 m über N.N, überragen das KWO also um knapp
200 m. Gezielte Flugzeugangriffe sind relativ unbehindert durchzuführen,
vor allem aus Südosten bis Südwesten, aber auch aus Nordosten und
Nordwesten.
Eine große Gefahr bietet die unmittelbare Umgebung der Anlage. Südlich des KWO befindet sich auf dem Schelberg der sog. Tanzplatz (Grill- und Spielgelände), der ca. 40 m höher liegt. Von dessen Rand aus bietet sich ein freies "Schussfeld" auf die Reaktorkuppel in ca. 350 m Entfernung. Nördlich des KWO liegt eine Verbindungsstraße zwischen Binau - Dorf und Binau-Siedlung. Diese Straße liegt ca. 60 m höher als das KWO-Gelände. Die Entfernung zum Reaktorgebäude beträgt ca. 600 m. Auch von dort aus ist das "Schussfeld" frei. Beide Punkte würden sich für terroristische Angriffe durch Einzeltäter geradezu anbieten.
Ad 3:
Unter den gegebenen Umständen ist es zwingend notwendig, dass die Gesamtanlage
KWO in besondere Weise bewacht und überwacht wird. Dies war als selbstverständlich
anzusehen, da nach den schrecklichen Ereignissen in den USA die Bevölkerung
terroristische Angriffe in der
Bundesrepublik befürchtet, insbesondere in der Umgebung des gegen solche
Angriffe völlig ungeschützten KWO. Solche Schutzmaßnahmen waren
seitens der Politiker angekündigt. Auch der baden-württembergische
Umweltminister Müller musste eingestehen, dass die AKW In Baden-Württemberg,
vor allem das KWO, gegen Angriffe wie in den USA nicht gesichert sind. So wurden
entsprechende Schutzmaßnahmen als selbstverständlich angesehen.
Es wäre zu erwarten gewesen, dass nach den Ereignissen in den USA gerade diese Punkte in besonderer Weise überwacht werden. Die mehrmalige Begehung dieser Regionen nach dem 11.9.01 zeigte, dass dort keinerlei Überwachung erfolgt, weder von Wachmannschaften noch von
Polizei. Auch der Aufbau von TV-Kameras der ARD auf dem sog. Tanzplatz, konnte problemlos erfolgen und ermunterte die sog. Wachmannschaft nicht zur Aktivität. Sogar Aufnahmen in der
Umgebung des Eingangs zum KWO bzw. in ca. 100 m Entfernung vom Reaktorgebäude
erweckten keinerlei Argwohn.
Die nicht nur mangelhafte, sondern fehlende Überwachung des KWO und seiner
näheren Umgebung kann, nicht nur aufgrund der jüngsten Ereignisse
in den USA, nur als Skandal bezeichnet werden. Die Sicherheit und der Schutz
der Bevölkerung vor terroristischen Angriffen
liegen offensichtlich außerhalb des Verantwortungsbewusstseins der Behörden
und der Betreiber.
Ad 4:
In einem Schreiben an das Bundesumweltministerium im Dez. 1998 wies ein Mitglied
unserer Klägergemeinschaft darauf hin, dass die BRD durch den Betrieb von
AKW bei kriegerischen Auseinandersetzungen besonders gefährdet ist. In
seiner Antwort vom Febr. 1999 zitierte Dr. Fechner, Mitarbeiter des BMU, das
1. Zusatzprotokoll von 1977zu den Genfer Abkommen vom August 1949, das einen
bewaffneten Angriff auf Kernkraftwerke verbietet. Zudem würden kerntechnische
Anlagen im Verteidigungsfall militärisch besonders geschützt. Ergänzend
wies Dr. F. darauf hin, "daß sich die Bedrohungssituation ......seit
1978 .eher entschärft hat...." Leider haben die Behörden bisher
versäumt, zur Abschreckung eventueller Terroristen durch Schilder an der
Umzäunung von Kernkraftwerken deutlich auf das Verbot eines bewaffneten
Angriffs hinzuweisen.
| "Die Evolution des Terrorismus" | Bezug auf Spiegel Veröffentlichung bei www.european-security.com | |
| "Das amerikanische Inferno" | Artikel bei DIE ZEIT bzgl. "Terrorism 2000" | |